Unsere Leistungen als

Wir helfen Ihnen, den oft komplexen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und seiner konkretisierenden Vorschriften und Richtlinien genauso wie den Anforderungen an ein betriebliches Gesundheitsmanagement zu genügen. Sie müssen als Unternehmer nicht alles selbst machen, aber Sie müssen sich jemanden holen, der weiß wie es geht.

Folgendes können wir mit Ihnen gemeinsam machen:

  1. Betriebsbegehung
  2. Gefährdungsanalyse
  3. Gefährdungsbeurteilung
  4. Betriebsanweisungen
  5. Unterweisungen
  6. Schulungen
  7. Brandschutz
  8. Gesundheitsmanagement
Betriebsbegehung

Die Betriebsbegehung erlaubt uns mit Ihnen gemeinsam oder mit Ihrem Beauftragten die Arbeitsbedingungen an den Arbeitsplätzen Ihres Unternehmens zu untersuchen und dadurch arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren aufzudecken. Aus potenziellen Gesundheitsgefahren entwickeln wir gemeinsam die lt. Arbeitsschutzgesetz unbedingt vorgeschriebenen konkreten Arbeitsschutzmaßnahmen.
Mehr Informationen zur Betriebsbegehung und ASR

Gefährdungsanalyse

Wir ermitteln den Gefährdungsgrad für eine konkrete Belastung am Arbeitsplatz Ihres Mitarbeiters. Beauftragen Sie uns, denn jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit seiner MitarbeiterInnen am Arbeitsplatz zu sorgen und er muss dies in regelmässigen Abständen kontrollieren und nachweisen.
z.B Psychische Belastungen am PC-Arbeitsplatz

Gefährdungsbeurteilungen

Die Gefährdungsbeurteilung erlaubt uns zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zwingend erforderlich sind. Nach einer neueren gesetzlichen Regelung muss der Unternehmer im Rahmen solcher Gefährdungsbeurteilungen vor allem für die dortgenannte “psychische Integrität” seiner Mitarbeiter besondere Sorge tragen. Wir haben uns auf diesen Teil der Gefährdungsuntersuchungen spezialisiert, damit Sie nicht später teure Regressverfahren befürchten müssen.

Betriebsanweisungen

Nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften Ihrer Berufsgenossenschaft sind Sie verpflichtet, Betriebsanweisungen vorzuhalten. Dies muss sowohl bei Inbetriebnahme und Nutzung von Maschinen und Anlagen als auch bei  Arbeitsstoffen geschehen und es muss schriftlich dokumentiert werden. Wir sparen Ihnen Ihre wertvolle Zeit, die Sie für Ihre Kernkompetenz brauchen, und nehmen Ihnen das ab.

Unterweisungen

Laut Arbeitsschutzgesetz und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (die DGUV V1) sind Sie verpflichtet, regelmäßig Ihre Mitarbeiter in Fragen der Unfall- und Gesundheitsprävention zu schulen. In recht kurzer Form nennt man so etwas „Unterweisung“. Wir machen sie didaktisch und rhetorisch fit oder übernehmen auf Wunsch übergeordnete Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter für Sie.

Schulungen

Das Gesetz schreibt in regelmäßigen Abständen umfangreichere Schulungen zum Aufbau von Kenntnissen und Fähigkeiten der Unfall- und Gesundheitsprävention vor. Sie brauchen als Unternehmer aber nicht erst die umfangreiche Expertise selbst aufzubauen, sondern können uns gern damit beauftragen.

Brandschutz

Jeder Unternehmer ist zu vorbeugendem Brandschutz verpflichtet, sowohl baulich, anlagentechnisch als auch organisatorisch. Während unserer Betriebsbegehung werden wir gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Schutzmaßnahmen erarbeiten, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Hier finden Sie Informationen zur Brandschutzhelfer Ausbildung durch Sicherheitsfachkraft-nord in Hamburg.

Gesundheitsmanagement

Wer schlau ist, kombiniert das Notwendige mit dem Freiwilligen. Denn zwar sind einzelne Bestandteile eines betrieblichen Gesundheitsmanagements noch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber mit einer geeigneten Systematik bei Planung, Umsetzung, Steuerung und des Monitorings werden Ziele des Gesundheitsmanagements im Rahmen des Vorgeschriebenen erreicht, ohne dafür mehr bezahlen zu müssen.

Mehr Informationen zum Gesundheitsmanagement mit System.

Erweiterte Dienstleistungen ArbSchG

Der Gesetzgeber zwingt uns als Unternehmer zu Arbeitsschutzmaßnahmen. Die gesetzlich vorgegebenen Einsatzzeiten gelten jedoch nur als absolutes Minimum, welches nach den EU- Rechtsprechungen der vergangenen Jahre im Zweifel uns als Unternehmer nicht – und erst Recht nicht unsere Mitarbeiter – schützen wird.

Wir haben für Sie eng an den Gesetzestext angelehnt, ein individuell zusammenstellbares, leistungsstarkes Portfolio an optionalen Dienstleistungen entwickelt:

  1. Führungskraftentwicklung
  2. Personalentwicklung (psychologisch)
  3. Personalentwicklung (physiologisch)
  4. Risikobewertung neuer Arbeitsplätze
  5. Risikobewertung neuer Arbeitsbedingungen
  6. Risikoermittlung bei Änderung bestehender oder Errichtung neuer Betriebsanlagen
  7. Risikoermittlung bei Einführung neuer Stoffe oder Materialien
  8. Durchführung von Betrieblichen Programmen oder Veranstaltungen
  9. Risikoermittlung bei besonderen Gefahren Ihres Unternehmens
  10. Erstellung von Notfallplänen
  11. Wiedereingliederung von kranken Mitarbeitern
Führungskraftentwicklung

Sie und Ihre Führungskräfte sind Allrounder und sind mit der heutigen Informationswelt ungleich mehr belastet als noch vor 20 Jahren. Wir schulen Sie und Ihre Top-Führungskräfte mit besonderer Berücksichtigung der arbeitswissenschaftlich und motivationspsychologischen Erkenntnisse für ein ideales Selbstmanagement und in allen notwendigen Methoden einer optimalen Personalführung.

Personalentwicklung (psychologisch)

Es sind nicht nur Belastungen am Arbeitsplatz, sondern es ist das gesamte Leben, das schneller und kräftezehrender geworden ist. Wenn dann auch noch Tätigkeiten mit Potenzialen psychischer Fehlbeanspruchung vorliegen, lassen Sie sich kompetent und im Rahmen weniger Sitzungen mit auf Ihren Mitarbeiter zugeschnittene individuelle Mitarbeiterberatung oder Gruppenangeboten helfen.

Personalentwicklung (physiologisch)

Fehlhaltungen wirken unmittelbar auf das Befinden Ihres Mitarbeiters, und Rückenleiden und andere Erkrankungen des Stützapparates führen die Statistik bei Berufskrankheiten an. Schützen Sie sich vor späteren Regressforderungen bei anerkannten Berufskrankheiten, wir haben ein Präventionspaket, und Sie keine Sorgen!

Risikobewertung neuer Arbeitsplätze

Flexibilität ist eines der Geheimnisse von erfolgreichen Unternehmern. Dies kann auch häufige Neu-Errichtung neuer Arbeitsplätze mit sich bringen. Neue Arbeitsplätze können Ihnen aber nach EU-Recht ungeahnte neue Sorgen bringen, wenn sie nicht im Einklang mit dem Arbeitsschutz stehen. Fragen Sie vorher uns!

Risikobewertung neuer Arbeitsbedingungen

Notwendige unternehmerische Flexibilität in sich schnell ändernden Märkten kann auch häufige Um- und Neuorganisation von Arbeitsbedingungen bedeuten. Diese aber können schnell nach EU-Recht neue Sorgen bringen, wenn sie nicht im Einklang mit dem Arbeitsschutz stehen. Fragen Sie vorher uns!

Risikoermittlung bei Änderung bestehender oder Errichtung neuer Betriebsanlagen

Wer am Markt schnell mit der Neu-Errichtung von Betriebsanlagen oder der Um- und Neuorganisation von bestehenden Betriebsanlagen agiert, vernachlässigt häufig die Begutachtung neuer Gefährdungen, was unbeabsichtigt und unwissentlich erhebliches Gefahrenpotenzial mit sich bringt. Fragen Sie vorher uns!

Risikoermittlung bei Einführung neuer Stoffe oder Materialien

Effizienz erfordert schnelle Reaktion bei Neu-Einführung oder Änderung von Stoffen oder Materialien. Auch hier begleiten wir sie bei jeder Umstellung, denn schnell kann es zu betrieblichen sehr teueren Konsequenzen führen, ohne dass man es als Unternehmer wusste. Fragen Sie vorher uns!

Durchführung von Betrieblichen Programme oder Veranstaltungen

Wir bieten Ihnen sicherheitstechnische Begleitung bei betrieblichen Aktionen und Programmen, z.B. nach konkreten Unfällen oder zur Verbesserung der Arbeitskultur.

Risikoermittlung bei besonderen Gefahren Ihres Unternehmens

Besondere Aufmerksamkeit müssen Sie als Arbeitgeber nach Arbeitsschutzgesetz auf Arbeitsplätzen mit besonderen Unfall- und Gesundheitsgefahren legen. Wir identifizieren mit Ihnen gemeinsam solche Arbeitsplätze und übernehmen die Verlaufskontrolle und begleiten Sie bei der Beratung der Beschäftigten an Arbeitsplätzen mit besonderen Unfall- und Gesundheitsgefahren.

Erstellung von Notfallplänen

Wenn einmal das Schlimmste passieren sollte, wird Ihre Verantwortung an Basisvoraussetzungen gemessen. Wir begleiten Sie bei der Erstellung von Notfall- und Alarmplänen.

Wiedereingliederung von kranken Mitarbeitern

Seit einigen Jahren verpflichtet der Gesetzgeber uns, dass wir unseren Mitarbeitern besondere Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach Krankheiten anbieten. Sowas ist in der Vergangenheit motivationspsychologisch häufig in die falsche Richtung losgegangen. Wir helfen Ihnen dies zu vermeiden.