Seminare & Schulungen für Unternehmer und Mitarbeiter

Arbeitsschutz geht alle an – und mit der Umsetzung der EU-Richtlinien steht der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bei jedem vorausschauenden Unternehmer ganz oben auf der Prioritätenliste.

In unseren Seminaren lernen Führungskräfte alles Wichtige und Wissenswerte zum Arbeitsschutz und dem geltenden Recht in Deutschland. Wir schulen Unternehmer, Geschäftsführer, Führungskräfte und Mitarbeiter in kompakten und auf den Punkt gebrachten Basis- und Aufbaulehrgängen.

Arbeitsschutz: Unternehmer und Geschäftsführer in der Pflicht

Jeder Unternehmer oder Geschäftsführer ist in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in seinem Betrieb angemessen zu organisieren, zu kontrollieren und zu belegen. Doch was bedeutet das genau?

Wussten Sie zum Beispiel, dass auch in kleinen Unternehmen regelmäßig eine Fachkraft für Arbeitssicherheit herangezogen werden muss?

Im Rahmen der Grundbetreuung soll dabei der Unternehmer bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes beraten werden. Nicht selten beschränkt sich diese Beratung in der Praxis auf eine Begehung der Betriebsstätte nebst schriftlichem Begehungsbericht, der die „Baustellen“ aufzählt. Danach wird der Unternehmer mit der Organisation des Arbeitsschutzes allein gelassen. Aber oft geht es jetzt erst mit der Arbeit richtig los, denn Belastungs- und Gefährdungsbeurteilungen müssen für jeden einzelnen Arbeitsplatz verfasst und dokumentiert werden.

Rechtssicherheit: Organisation des Arbeitsschutzes

Nicht zuletzt aufgrund der Strafen bei nicht rechtskonformer Arbeitsschutzstruktur sollte sich der Unternehmer im Arbeitsschutz und Arbeitsrecht zuverlässig auskennen.

Denn nur wenn die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes mit den gesetzlichen Auflagen konform geht, besteht Rechtssicherheit für das Unternehmen und deren Verantwortliche.

Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsicht prüfen die Einhaltung aller diesbezüglichen Vorschriften akribisch genau, und bei Nichteinhaltung werden Verwarnungen ausgesprochen oder Bußgelder auferlegt, selbst Freiheitsstrafen sind möglich. Regelmäßige Kontrollen durch den Geschäftsführer sind also ebenso Pflicht wie eine transparente Dokumentation (ArbSchG, DGUV V1 u.v.m).

Hierarchie: Aufgaben delegieren

Je nach Größe des Unternehmens überträgt der Arbeitgeber einen Teil seiner Aufgaben geeigneten Führungskräften oder Mitarbeitern (§13 ArbSchG, §13 DGUV V1).

Der Unternehmer bestimmt die entsprechenden Mitarbeiter und muss sicherstellen, dass sie persönlich und fachlich für die übertragenen Aufgaben geeignet sind (§7 ArbSchG, §7 DGUV V1). Eine gründliche Ausbildung und regelmäßige Fortbildungen sind daher von entscheidender Relevanz, denn die Führungskräfte haften in ähnlichem Umfang wie der Unternehmer selbst, und müssen sich stets über Gegenstand und Umfang der Haftung im Klaren sein.

Mitverantwortung: Gemeinsames Engagement spart Kosten

Motivierte Mitarbeiter, die ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen und sich gemeinsam für die Sicherheit am Arbeitsplatz engagieren, sparen Kosten.

Verantwortungsvolle und gut geschulte Arbeitnehmer lassen die Zahl arbeitsbedingter Unfälle und Krankheiten sinken, unkalkulierbare Unfall- und Krankheitskosten werden eingespart, und das Unternehmen ist besser abgesichert gegen zivil- und strafrechtliche Ansprüche (vgl. dazu §15, 16 ArbSchG).

Und sollte doch einmal etwas passieren, wird eine rechtskonforme, auf Mitverantwortung aller Mitarbeiter basierende Arbeitsschutzstruktur vor Gericht rechtssicher verteidigt werden können – und auch hier wird der Unternehmer Kosten sparen.

Arbeitsschutz von A bis Z: Unser SFN Schulungskonzept

Ein intelligent aufeinander aufbauendes Schulungskonzept muss nicht teuer sein – und es schützt Sie nachhaltig vor teurer Nachlässigkeit. Wir von SFN bieten Ihnen als Arbeitgeber, Ihren Führungskräften, Ihrem Betriebsrat oder Ihren Mitarbeitern ein Schulungskonzept, dessen Module systematisch aufeinander aufbauen und vom nötigen Basiswissen bis hin zum prekären Sonderfall alles Wichtige zum Thema Arbeitsschutz in Deutschland beinhalten.

Vorteile gut geschulter Mitarbeiter:

  • Rechtssicherheit für Sie als Unternehmer
  • Einbindung von Führungskräften, Betriebsrat, Mitarbeitern
  • Sicherheit am Arbeitsplatz für alle

Seminare und Schulungen für rechtssicheren Arbeitsschutz

Klicken Sie auf den Namen eines Seminars, um die Details anzuzeigen. Gerne beraten wir Sie individuell.

Seminar: Führungskräfte,  Aufgaben und Verantwortungen
Module Grundschulung + Unterweisung + Gefährdungsbeurteilung kombiniert

3 in 1 Intensivseminar

Wir verbringen einen Großteil unserer Lebenszeit am Arbeitsplatz, und je wohler und sicherer wir uns dort fühlen, desto effektiver wird auch das Arbeitsergebnis ausfallen. Hier hat auch bei uns ein längst fälliges Umdenken stattgefunden, und neben der physischen rückt auch die psychologische Situation der Arbeitnehmer in den Fokus. Der Arbeitsschutz ist zu einem wichtigen Element der betrieblichen Organisation geworden: Prävention statt Mängelbeseitigung; menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung unter Einbeziehung aller Faktoren sind wesentliche Eckpfeiler im modernen Arbeitsschutz.

Arbeitsschutz ist Chefsache, und dabei wird der Unternehmer nicht nur von Fachkräften und Betriebsarzt beraten, er darf sich auch Unterstützung aus den eigenen Reihen holen. Erst wenn die Kräfte sämtlicher Betriebsangehörigen auf sinnvolle Art und Weise gebündelt werden und auf allen Ebenen des Unternehmens eine tragfähige Arbeitsschutzstruktur in Kraft ist, sind Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz gewährleistet.

Besonders in größeren Unternehmen ist es sinnvoll und notwendig, einen Teil der Pflichten und Verantwortlichkeiten in Sachen Arbeitsschutz an zuverlässige Führungskräfte und geeignete Mitarbeiter zu delegieren. Zu dieser sogenannten Pflichtenübertragung ist der Arbeitgeber berechtigt, muss dabei allerdings gewisse formale und inhaltliche Vorgaben erfüllen (§13 ArbSchG, §13 DGUV V1). In jedem Fall obliegt dem Unternehmer die oberste Aufsichts- und Kontrollverpflichtung – und die ist nicht übertragbar.

Und der Arbeitgeber muss sich außerdem vergewissern, dass seine Wahl auf Führungskräfte und Mitarbeiter fällt, die persönlich und fachlich geeignet und imstande sind, Verantwortung zu übernehmen und alle übertragenen Aufgaben zu erfüllen (§7 ArbSchG, §7 DGUV V1). Schließlich sind die beauftragten Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Aufgaben haftbar, und eine gründliche Schulung und Fortbildung im Arbeitsschutz ist unerlässlich.

Welche Aufgaben und Verantwortungen das im Einzelnen sind, wie sie durchgeführt werden müssen und welches gesetzliche Regelwerk dabei unbedingt einzuhalten ist, ist Gegenstand dieses Kompaktseminars. Entscheidende Handlungsgrundlage für jeden sicheren Arbeitsplatz ist die Gefährdungsbeurteilung. Daher gehört die Vermittlung des nötigen Know-hows zur Analyse von Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu den zentralen Punkten unseres Lehrstoffes.

Zielgruppe:
  • Arbeitgeber (Geschäftsführer)
  • Weisungsbefugte höhere Führungskräfte und Führungskräfte, die
    Arbeitsschutzaufgaben übernehmen
  • Betriebsräte
Zielsetzung:

Vermittlung von Basiswissen über den betrieblichen Arbeitsschutz und seine Strukturen, Instrumentarium des Arbeitsschutzes nach geltender Gesetzgebung, Definition von Pflichten und Aufgaben der Führungskräfte mit Weisungsbefugnis.

Inhalte:
  • Wie ist eine Arbeitsschutzstruktur aufgebaut und was ist dabei zu beachten?
  • Welche rechtlichen Grundlagen und Gesetze sind wichtig im Arbeitsschutz?
  • Welche Grundpflichten hat der Arbeitgeber beim Arbeitsschutz?
  • Welche Verantwortung und Aufgaben hat eine Führungskraft?
  • Welche Unternehmerpflichten können auf Führungskräfte übertragen werden?
  • Welche Aufgaben im Arbeitsschutz übernehmen der Betriebsarzt, die Fachkraft für
    Arbeitssicherheit, die Sicherheitsbeauftragten und die Personalvertretung?
  • Welche Aufgaben hat der Arbeitssicherheitsausschuss (ASA)?
  • Welche Arbeitszeiten gelten nach dem Arbeitszeitgesetz?
  • Wie ist eine Belastungs- und Gefährdungsbeurteilung aufgebaut, wer ist für die
    Erstellung verantwortlich? Wann und in welcher Form muss sie erstellt werden?
  • Wie wird eine Risikobeurteilung durchgeführt?
  • Welche Schutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber umzusetzen?
  • Welche Inhalte muss eine Betriebsanweisung enthalten und für welche Tätigkeiten,
    Arbeits- und Betriebsmittel muss diese erstellt werden?
  • Wann und in welchem Umfang müssen Mitarbeiter unterwiesen werden, welche
    Inhalte müssen vermittelt werden?

Alle Inhalte werden im Rahmen einer PowerPoint Präsentation übersichtlich und verständlich aufbereitet vermittelt. Es wird sich nicht auf die Vermittlung von Theorie beschränkt, sondern ausführlich an Praxisbeispielen untermauert. Sofern Sie bereits in unserer festen Arbeitsschutzbetreuung sind, werden sich die Inhalte idealerweise auf Ihre betrieblichen Prozesse beziehen!

Im Anschluss an den Unterrichtsteil haben Arbeitgeber und Führungskräfte ausreichend Gelegenheit, Fragen zur Arbeitssicherheit zu stellen und über konkrete Fallbeispiele zu diskutieren. Alle Teilnehmer erhalten in unserem Seminar das nötige Basiswissen über die Strukturen des betrieblichen Arbeitsschutzes und erlangen Kenntnis aller Aufgaben und Anforderungen, die sie als weisungsbefugte Führungskräfte erwarten.

Nach den rechtlichen Vorgaben ist der Unternehmer verpflichtet, eine geeignete Organisation im betrieblichen Arbeitsschutz zu schaffen, zu pflegen und zu kontrollieren (ArbSchG, DGUV V1). Je nach Größe des Unternehmens überträgt der Arbeitgeber einen Teil seiner Aufgaben auf geeignete Führungskräfte oder Mitarbeiter (§13 ArbSchG, §13 DGUV V1).

Es obliegt dem Arbeitgeber hierfür Personen zu bestellen und sicherzustellen, dass diese für die übertragenen Pflichten persönlich und fachlich geeignet sind (§7 ArbSchG, §7 DGUV V1). In den meisten Fällen ist es notwendig insbesondere Führungskräfte, hinsichtlich ihrer Aufgaben und Verantwortungen im Arbeitsschutz, entsprechend zu qualifizieren.

Zielgruppe:
  • Unternehmerweisungsbefugte
  • höhere Führungskräfte
  • Führungskräfte, die Arbeitsschutzaufgaben übernehmen
  • Betriebsräte
Zielsetzung:

Vermittlung von Grundlagen des Arbeitsschutzes. Themenschwerpunkte sind neben geltenden gesetzlichen Grundlagen die Struktur des betrieblichen Arbeitsschutzes und die Pflichtenübertragungen auf Führungskräfte

Inhalte:
  • Einführung für Führungskräfte in Arbeitsschutzgesetz und weitere rechtliche Grundlagen
  • Welche Grundpflichten gibt es im Arbeitsschutz?
  • Welche Aufgaben ergeben sich daraus für Unternehmer und Führungskräfte?
  • Aufgabenverteilung und Hierarchieebenen
  • Grundlegende Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes wie z. B. Belastungs- und Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitsunterweisungen der Mitarbeiter, Betriebsanweisungen

Schwerpunkt: Folgen bei Verfehlungen (für alle Führungskräfte)

Eine funktionierende Arbeitsschutzstruktur wird im Betrieb nicht adhoc erreicht, sondern ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess der Abläufe und der Verantwortlichen. Welche Folgen die Verfehlungen der Arbeitsschutzauflagen haben können, wer dies prüft und wer unter Umständen haftbar gemacht werden kann, ist Gegenstand dieser Aufbauschulung.

Zielgruppe:
  • Unternehmer
  • Weisungsbefugte höhere Führungskräfte
  • Führungskräfte, die Arbeitsschutzaufgaben übernehmen
  • Betriebsräte
Zielsetzung:

Die Lerninhalte des Führungskräfte-Grund-Seminars werden aufgefrischt und vertieft. Im Fokus dieser Aufbauschulung stehen die straf- und zivilrechtlichen Folgen für Führungskraft und Unternehmen bei Missachtung der Arbeitsschutzvorschriften und/oder Verfehlungen in der Ausführung und Organisation von Arbeitsschutzaufgaben.

Inhalte:
  • Vertiefung und Ergänzung der Inhalte der Grundschulung
  • Welche Verfehlungen sind rechtlich relevant?
  • Wie können mögliche straf – und zivilrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber und die verantwortlichen Führungskräfte aussehen?
  • Wie werden Unternehmen von den Aufsichtsbehörden geprüft?
  • Wer trägt die Verantwortung bei einem folgenschweren Arbeitsunfall?
  • Wer haftet im Falle eines schwerwiegenden Unfalles?

Anhand konkreter Fallbeispiele aus der Praxis wird gezeigt, wie oft Führungskräfte sich in juristisch angreifbaren Feldern bewegen.

Die Beurteilung von Belastungen und Gefährdungen gehört gemäß §5 ArbSchG zu den zentralen vorgeschriebenen Grundpfeilern jeder funktionsfähigen betrieblichen Arbeitsschutzstruktur und bildet die Handlungsgrundlage für die Gesamtheit der Arbeitsschutzmaßnahmen. Nicht nur diejenigen Führungskräfte, die für die Erstellung verantwortlich sind, auch Unternehmer und höhere Führungskräfte müssen die Systematik der gesetzlich vorgeschriebenen Belastungs- und Gefährdungsbeurteilungen im Detail kennen und verstehen – denn sie sind als Kontrollinstanz verantwortlich für die korrekte Durchführung der Beurteilungen und im Ernstfall mit der juristischen Verteidigung derselben betraut.

Zielgruppe:
  • Unternehmer
  • Führungskräfte, die für die Erstellung von Belastungs- und Gefährdungsbeurteilungen verantwortlich sind
  • höhere Führungskräfte, die für die Kontrolle sowie ggf. Durchführung von Belastungs- und Gefährdungsbeurteilungen verantwortlich sind und diese gegebenenfalls rechtlich vertreten müssen
  • Betriebsräte
Zielsetzung:

Vermittlung der Rechtsgrundlagen, Umfang und Aufbau der Belastungs- und Gefährdungsbeurteilungen und den Umgang damit. Die vollständige und rechtssichere Erstellung von Belastungs- und Gefährdungsbeurteilungen stellt zusammen mit den regelmäßigen Sicherheitsunterweisungen den Kern zur Schaffung von Rechtssicherheit für den Unternehmer und die verantwortlichen Führungskräfte dar.

Inhalte:
  • Wodurch ist die rechtliche Verpflichtung zur Erstellung nach dem ArbSchG §5 und anderen Rechtsvorschriften begründet?
  • Was ist eine Belastungs- und Gefährdungsbeurteilung und welche Gefährdungen müssen beurteilt werden?
  • Wer ist für die Erstellung verantwortlich und welche Personen wirken daran mit?
  • Welche Inhalte und welche Systematik muss eine Belastungs- und Gefährdungsbeurteilung zur rechtssicheren Erstellung beinhalten?
  • Wie wird eine Risikobeurteilung durchgeführt und wie werden Gefährdungen systematisch ermittelt?
  • Wann muss eine Belastungs- und Gefährdungsbeurteilung erstellt werden?
  • Wann muss die zeitnahe Erfassung von neuen Gefährdungen spätestens erfolgen (Just-in-time-Belastungs- und Gefährdungsbeurteilung)?
  • Wie erarbeitet man Schutzmaßnahmen, um ein akzeptables Restrisiko zu erzielen?
  • Wann muss eine Beurteilung fortgeschrieben werden?
  • Wie wird eine rechtssichere Dokumentation und regelmäßige Prüfung der Beurteilungen erreicht?

Gemäß §12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Unternehmer oder sein Vertreter die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung muss Anweisungen und Erläuterungen umfassen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Außerdem muss die Unterweisung an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein.

Die Sicherheitsunterweisungen stellen also gemeinsam mit den Belastungs- und Gefährdungsbeurteilungen wichtige Grundpfeiler in der Struktur des betrieblichen Arbeitsschutzes dar. Art und Umfang der Sicherheitsunterweisungen, deren verpflichtende Inhalte sowie die Rechtssicherheit der Unterweisungen sind Gegenstand dieses Aufbauseminars.

Zielgruppe:
  • Unternehmer
  • Führungskräfte, die für die Sicherheitsunterweisungen verantwortlich sind
  • höhere Führungskräfte, die für die Kontrolle sowie ggf. Durchführung von Sicherheitsunterweisungen verantwortlich sind und diese gegebenenfalls rechtlich vertreten müssen
  • Betriebsräte
Zielsetzung:

Die vollständige und regelmäßige Durchführung von Sicherheitsunterweisungen stellt zusammen mit den Belastungs- und Gefährdungsbeurteilungen den Kern zur Schaffung von Rechtssicherheit des Arbeitgebers und der verantwortlichen Führungskräfte dar. Das Aufbauseminar vermittelt den Teilnehmern Umfang und Inhalt einer Sicherheitsunterweisung der jeweils unterstellten Mitarbeiter.

Inhalte:
  • Was sind die Unterschiede zwischen einer Einweisung und sicherheitstechnischer Unterweisung?
  • Was ist der Unterschied zwischen einer allgemeinen und einer spezifischen Unterweisung?
  • Wer muss die Unterweisungen durchführen und wie werden diese dokumentiert?
  • Welche allgemeinen Unterweisungsinhalte müssen jährlich vermittelt werden?
  • Welche Inhalte müssen auf Grundlage der Belastungs- und Gefährdungsbeurteilung sowie der Betriebsanweisung vermittelt werden?
  • Umfang von spezifischen Unterweisungen und mögliche Inhalte?
  • Auf welche verschiedenen Arten kann eine Unterweisung durchgeführt werden?
  • Wann müssen Unterweisungen durchgeführt werden und wie häufig müssen diese wiederholt werden?

Seit 2013 ist im §5 des ArbSchG die Beurteilung der psychischen Mitarbeiterbelastungen bei der Arbeit verbindlich vorgeschrieben. In den meisten Unternehmen wird dieses Thema noch recht „stiefmütterlich“ behandelt, oft mit der Begründung, dass es an notwendigem Fachwissen zur Durchführung einer solchen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen mangele. Die Erfahrung mit dem deutschen Rechtssystem hat gezeigt, dass die Rechtsprechung zwar eine gewisse Toleranzzeit für den Aufbau fachlich notwendigen Wissens gewährt, aber ab einem bestimmten Zeitpunkt Verantwortliche bei Missachtung der Vorschriften mit Konsequenzen rechnen müssen.

Zielgruppe:
  • Unternehmer
  • Führungskräfte, die für den Prozess der Erstellung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung verantwortlich sind
  • höhere Führungskräfte, die für die Durchführung und Kontrolle von psychischen Belastungs- und Gefährdungsbeurteilungen verantwortlich sind und diese gegebenenfalls rechtlich verantworten müssen
  • Betriebsräte
Zielsetzung:

Dieses Aufbauseminar vermittelt den Teilnehmern einen Einblick in die systematische Beurteilung von möglichen psychischen Belastungen der Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Methoden zur Datenermittlung werden vorgestellt, die zur Erstellung einer psychischen Belastungs- und Gefährdungsbeurteilung notwendige Voraussetzung sind.

Inhalte:
  • Rechtsgrundlagen und die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach dem ArbSchG
  • Methoden und Datenerhebung als Grundlage für eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
  • Systematik bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bzw. Ablauf der Gefährdungsbeurteilung
  • Mitarbeitermotivation durch Beteiligung und Verantwortlichkeiten

Nach dem ArbSchG, der DGUV V1 der ArbStättV sowie weiteren rechtlich verbindlichen Gesetzen und Verordnungen ist ein Unternehmer verpflichtet, die Betriebsstätte so zu gestalten, dass keine respektive möglichst geringe Gefahren für die Mitarbeiter bestehen. Davon ist in Deutschland besonders der Brandschutz betroffen.

Zielgruppe:
  • Unternehmer
  • höhere Führungskräfte, die mit der Arbeitsschutzorganisation betraut sind
  • Führungskräfte, die mit Aufgaben des Brandschutzes beauftragt sind
  • Betriebsräte
Zielsetzung:

Grundlage der Vermittlung der Themenbereiche sind die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten und Maßnahmen gegen Brände“ (z.B. ASR 2.2) und die Maßnahmen zu Fluchtwegen und Notausgängen, Flucht und Rettungsplänen u.v.a.m. (z.B. ASR 2.3). In dieser Schulung werden allgemeine Grundlagen geschult, es beinhaltet nicht die Einarbeitung in Ihr betriebsspezifisches Brandschutzkonzept.

Inhalte:
  • Aufgaben und Pflichten von Unternehmer und Führungskräften bei der Gestaltung von Arbeitsstätten
  • Aufgabenverteilung und Bestellung von Mitarbeitern
  • Betriebliche Brandschutzordnungen
  • Gestaltung der jährlichen Mitarbeiterunterweisungen
  • Art und Umfang der Unterweisungsinhalte

Wir bilden Ihre Mitarbeiter auf Wunsch zu Brandschutzhelfern aus. Siehe Seminarbeschreibung Brandschutzhelfer

Auch wenn dies von vielen Unternehmern befürchtet wird: Arbeitsschutzmaßnahmen verursachen keineswegs nur Kosten und binden Ressourcen. In Zeiten veränderter Personalpolitik, Personalbeschaffungen und präventionsorientierter Arbeitsschutzgesetze können sie sogar das Gegenteil bewirken, wenn Mitarbeiter durch intelligente Schulungskonzepte mit in die Verantwortung genommen und mithin motiviert werden können. Ausfallkosten für Krankheitstage können vermieden werden, die im Falle eines Unfalles oder einer vermeidbaren Erkrankung anfallen würden. Wir stellen in diesem Seminar interessante Zusammenhänge der Arbeits- und Gesundheitswissenschaften vor, die Ihre Sichtweise der Kosten versus Einsparungen im Arbeitsschutz verändern können.

Zielgruppe:
  • Unternehmer
  • höhere Führungskräfte und betriebswirtschaftlich tätige Mitarbeiter, die mit der Steuerung der betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen betraut sind
  • Betriebsräte
Zielsetzung:

Ziel dieser Aufbauschulung ist, den Teilnehmern mehr Einblick in die Wirkmechanismen des gesetzlichen Arbeitsschutzes zu ermöglichen. Im Fokus stehen dabei besonders die komplexen, ineinandergreifenden Wechselwirkungen zwischen Arbeitsschutzmaßnahmen und (nicht direkt zurechenbaren) Kosteneinsparungen in einem Unternehmen. Auch die Kostenerstattungsansprüche von Versicherern sowie Buß- und Strafgelder resultierend aus einer Betriebsprüfung werden behandelt.

Inhalte:
  • Wirtschaftlicher Nutzen durch Mitarbeitermotivation
  • Kosten von Arbeitsunfällen und krankheitsbedingten Ausfalltagen
  • Auswirkungen von Stress auf das Betriebsergebnis
  • Kostenerstattungsansprüche der Versicherer
  • Buß- und Strafgelder resultierend aus einer Betriebsprüfung

Zielgruppe:

alle Mitarbeiter

Hier zur Seminarbeschreibung: Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Ein Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, im Bürobereich seines Betriebes eine jährliche Sicherheitsunterweisung durchzuführen. Dies ist aber oft nicht so profan, wie es sich auf den ersten Blick anhört, wenn es denn rechtssicher sein soll. Und um dies zu gewährleisten, muss sich der Unternehmer oder seine beauftragten Führungskräfte fortbilden. Das meiste allerdings können wir Ihnen auch abnehmen.

Zielgruppe:

Mitarbeiter von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen

Zielsetzung:

Diese Schulung erfüllt die diesbezüglichen gesetzlichen Anforderungen und vermittelt den Teilnehmern allgemeine Unterweisungsinhalte zum Arbeitsschutz im Bereich des Büro und Bildschirmarbeitsplatzes.

Inhalte:
  • Grundlagen des Brandschutzes am Bildschirmarbeitsplatz
  • Flucht- und Rettungswege-Organisation
  • Erste Hilfe Organisation und Maßnahmen
  • Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
  • Arbeitszeiten und Wegeunfälle
  • Sicheres Arbeiten im Büro
  • Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz
  • Gefahrenquellen
  • Betriebsanweisungen

Optionen:

  • plus Begehung der Flucht- und Rettungswege und Einweisung in die betrieblichen Brandschutzeinrichtungen, max. 10 Personen
  • plus praktische Löschübung

 

Im Ernstfall ist es von größter Wichtigkeit, dass sämtliche Mitarbeiter eines Unternehmens mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut sind, die Fluchtwege und Notausgänge kennen und genau wissen, wo sich Brandbekämpfungs- und Alarmierungseinrichtungen befinden. Oft zählen Sekunden, bis ein Brand aus eigener Kraft nicht mehr zu beherrschen ist.

Im Rahmen der jährlichen Sicherheitsunterweisung bieten wir als Zusatzfeature zur Bürounterweisung oder als Einzelseminar einen Vor-Ort-Termin für Gruppen von maximal 12 Mitarbeitern an.

Zielgruppe:

alle Mitarbeiter

Zielsetzung:

Die Mitarbeiter werden in kleinen Gruppen von maximal 12 Personen durch die Räumlichkeiten geführt und mit betrieblichen Flucht- und Rettungswegen vertraut gemacht. Die im Betrieb vorhandenen Brandbekämpfungseinrichtungen und Alarmierungsmöglichkeiten werden eingehend erklärt. Die Begehung erfüllt die Unterweisungsinhalte zur jährlichen Sicherheitsunterweisung.

Inhalte:
  • Jährliche Sicherheitsunterweisung
  • Gruppen von max. 12 Mitarbeitern
  • Begehung der Betriebsräume
  • Erläuterung der betrieblichen Flucht- und Rettungswege
  • Betriebliche Brandbekämpfungseinrichtungen und Alarmierungsmöglichkeiten

Neben einer gründlichen Kenntnis allgemeiner Inhalte des Arbeitsschutzes wie Brandschutz, Erste Hilfe, Verhaltensregeln, Arbeitszeiten, Wegeunfälle und die Verantwortung jedes Einzelnen im Arbeitsschutz gibt es für gewisse Berufsgruppen besondere Inhalte, die ebenfalls Teil der jährlichen Sicherheitsunterweisungen sind.

Zielgruppe:

alle Mitarbeiter

Zielsetzung:

Diese Schulung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an den Unternehmer, der jährliche Sicherheitsunterweisungen durchzuführen hat. Wir von Sicherheitsfachkraft-nord übernehmen nach Absprache die jährlichen Sicherheitsunterweisungen der Mitarbeiter und schulen die Teilnehmer neben allgemeinen Inhalten auch in den speziellen Unterweisungsinhalten für die entsprechenden Mitarbeitergruppen. Lediglich arbeitsspezifische Inhalte sind dann noch von der Führungskraft zu ergänzen.

Inhalte:
  • Allgemeine Inhalte der jährlichen Sicherheitsunterweisung
  • Brandschutz
  • Erste Hilfe
  • Verhaltensregeln
  • Arbeitszeiten
  • Wegeunfälle
  • Verantwortung im Arbeitsschutz
  • Auf berufsspezifische Gruppen abgestimmte Inhalte (z.B. Hausmeister)

Es gibt keine bessere Schulung als die Praxis. Und auch wenn eine praktische Löschübung in der jährlichen Sicherheitsunterweisung nicht zum Pflichtteil gehört, ist der Mehrwert einer solchen Maßnahme nicht zu unterschätzen. Denn wer schon einmal „live“ einen Brand gelöscht hat, wird auch im Ernstfall rasch reagieren und wissen, was zu tun ist. Besonders in Gefahrensituationen ist es äußerst hilfreich, wenn jeder Handgriff sitzt. Denn oft sind es nur Sekunden, die über den Erfolg eigener Löschversuche entscheiden.

Mit Übungslöschern kann die komplette Belegschaft eines Betriebes simulierte Brände an unserer gasbetriebenen Feuerwanne löschen. Es wird mit einem Flächenbrand, einem Mülleimerbrand und dem Brand eines Bildschirms geübt. Bei dieser Art des kontrollierten Feuerlöschtrainings ist keine weitere behördliche Genehmigung notwendig. Die praktischen Löschübungen finden in Kleingruppen von 5 Personen statt.

Zielgruppe:

alle Mitarbeiter

Zielsetzung:

Durch das Üben im praktischen Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen sollen alle Mitarbeiter eines Unternehmens in die Lage versetzt werden, mögliche Brände im Frühstadium zu bekämpfen und eine weitere Brandausbreitung zu verhindern. Die praktische Löschübung erfolgt in Kleingruppen zu je 5 Mitarbeitern und kann auf einer Freifläche der Betriebsstätte erfolgen.

Voraussetzungen:
  • Freifläche von ca. 12 x 12 m auf Privatgrund muss vorhanden sein
  • Keine amtliche Erlaubnis erforderlich
  • Kleingruppen von je 5 Mitarbeitern
Inhalte:
  • Vor-Ort-Löschübung mit unserem gasbetriebenen Firetrainer
  • Training der Bekämpfung von Flächenbrand, Mülleimer- und Bildschirmbrand


In der Praxis finden Unterweisungen nicht oder nicht ausreichend statt, weil die Führungskräfte nicht ausreichend geschult sind oder nicht über ausreichend Verständnis verfügen. Aber auch wenn sie geschult sind, ist die Gefahr groß, dass die Unterweisungen das Gegenteil von dem bewirken, was sie bewirken sollen. Wenn Sie und Ihre Führungskräfte Unterweisungen eigenständig durchführen wollen, sollten Sie oder Ihre Führungskräfte auf gelegentliche Supervision nicht verzichten: denn nichts ist für einen effizienten Arbeitsschutz kontraproduktiver als routinehaftes Abhaken, Langeweile oder Unkenntnis.

Zielgruppe:

Führungskräfte, die bereits an einer unserer Schulungen für Führungskräfte teilgenommen haben

Zielsetzung:

Workshop

Mitarbeiter, die vom Unternehmer dazu bestimmt wurden, Aufgaben im Arbeitsschutz zu übernehmen, bekleiden eine verantwortungsvolle Sonderstellung im Betrieb und müssen vom Arbeitgeber regelmäßig geschult und fortgebildet werden.

Zielgruppe:

Bestellte betriebliche Sicherheitsbeauftragte

Zielsetzung:

Dieses Seminar richtet sich an beauftragte Sicherheitsbeauftragte im Betrieb. Das Grundwissen als Sicherheitsbeauftragter soll vertieft werden, darüber hinaus sind die aktuellen Rechtsgrundlagen sowie firmenspezifische Flucht- und Rettungswege und Brandschutzeinrichtungen Gegenstand unserer Schulung.

Inhalte:
  • Auffrischung und Vertiefung des Grundwissens der Sicherheitsbeauftragten
  • Vermittlung rechtlicher Neuerungen und aktueller Rechtsgrundlagen
  • Das Fachwissen der Sicherheitsbeauftragten wird auf den aktuellen Stand gebracht
  • Firmenspezifische Brandschutzeinrichtungen
  • Firmenspezifische Flucht- und Rettungswege
  • Erfahrungsaustausch der Teilnehmer untereinander