Professionelle Brandschutz- und Brandschutzhelfer Ausbildung in Hamburg

Sicherheit am Arbeitsplatz hat für Sie als Unternehmer oberste Priorität – dazu gehört auch die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzauflagen.

Mit der ASR A2.2 sind seit November 2012 neue Regelungen für die Organisation des betrieblichen Brandschutzes in Kraft, die Sie als Unternehmer rechtlich verpflichten, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs eine ausreichende Anzahl Brandschutzhelfer zu bestellen.

Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam das passende Konzept für den vorbeugenden Brandschutz in Ihrem Betrieb – technisch und organisatorisch. Dazu gehört eine individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Gefährdungsbeurteilung. Auf dieser Grundlage wird festgelegt, wie viele Ihrer Mitarbeiter/innen die Aufgaben eines Brandschutzhelfers übernehmen sollen.

Selbst bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2, zum Beispiel in Bürogebäuden, ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten mit Brandschutzhelferausbildung nach der aktuellen Rechtsprechung nicht mehr unbedingt ausreichend, so dass Sie nachhaltig unternehmerisch geschützt sind, wenn Sie sich die Mühe machen, die geforderte Gefährdungsbeurteilung rechtskonform zu erstellen. Davon profitieren nicht nur Sie als Unternehmer, sondern durch die Sensibilisierung für Brandschutz und Evakuierung auch Ihre Mitarbeiter.

Unsere Experten von Sicherheitsfachkraft-nord bieten Ihnen intensive Brandschutzhelfer Seminare und Schulungen zum Brandschutzhelfer für Ihre Beschäftigten, einschließlich regelmäßiger Auffrischung.

Rechtliche Regelungen:

Diese rechtlichen Regelungen schreiben die Pflicht zur Bestellung und Ausbildung betrieblicher Brandschutzhelfer durch den Unternehmer verbindlich vor:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 10 Abs. 2)
  • Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 1 § 22 Abs. 2)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2)

Welche technischen Regeln für Arbeitsstätten in Ihrem Betrieb eingehalten werden müssen, welche Maßnahmen gegen Brände perfekt auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind und welche Pflichten und Aufgaben ein Brandschutzhelfer zu erfüllen hat, erfahren Sie und Ihre Mitarbeiter zuverlässig von uns. Bei einer Betriebsbegehung werden wir gemeinsam mit Ihnen die rechtlich erforderlichen notwendigen Schutzmaßnahmen erarbeiten.

Wir von Sicherheitsfachkraft-nord schulen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Basis aller geltenden rechtlichen Verordnungen!

Wir schulen Ihre Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer-Ausbildung durch Sicherheitsfachkraft-nord:

  • vorschriftsgemäß nach DGUV Information 205-023
  • Dauer: 4 – 4,5 Stunden
  • Teilnehmerzahl: 6 – 10 Mitarbeiter

 

Kleingruppen

Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass die Inhalte unseres Brandschutzhelfer-Lehrgangs am Effektivsten in kleineren Gruppen vermittelt werden können. Im Interesse unseres hohen Qualitätsstandards schulen wir Ihre betrieblichen Brandschutzhelfer in Kleingruppen von 6 bis maximal 10 Mitarbeitern je Lehrgang.

Konzept Inhouseschulung

Eine Brandschutzhelfer Ausbildung im Betrieb bietet eine Reihe praktischer und pädagogischer Vorteile: So können wir Ihre Mitarbeiter vor Ort anschaulich und individuell in alle erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten einweisen. Der Lerneffekt bei einer Brandschutzhelfer-Ausbildung inhouse ist erfahrungsgemäß nachhaltiger und die rasche Umsetzung kann im Ernstfall Leben retten. Sollten Sie über keine geeigneten Räumlichkeiten für einen Brandschutzhelfer-Lehrgang in Ihrem Betrieb verfügen, bieten wir unsere Seminare gerne in unseren Geschäftsräumen an.

Zeitlicher Rahmen

Wir haben den Lernstoff in unserem Brandschutzhelfer-Lehrgang so weit wie möglich komprimiert, um die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter nicht übermäßig zu binden. Dennoch liegen wir mit unseren zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben über der DGUV Information 205-203, damit wir die unserer Meinung nach notwendigen pädagogischen Maßnahmen ergreifen können.

 

Der Ablauf der Brandschutzhelfer Ausbildung: 

  • Theorie 1, Grundlagen (etwa 1 Stunde)
  • Begehung der Betriebsstätte zusammen mit den Teilnehmern unter Einweisung in die betrieblichen Brandschutzeinrichtungen und alle Flucht-und Rettungswege
  • Theorie 2, Aufgaben des Brandschutzhelfers (etwa 1 Stunde)
  • Schriftlicher Test zur Wissenskontrolle
  • Praktische Löschübungen mit unserem umweltfreundlichen Firetrainer (kein behördliches Genehmigungsverfahren erforderlich). Simulation Ernstfall: brennender Mülleimer, brennender Bildschirm und Flächenbrand.

 

Ihr Einsatz:

  • motivierte Teilnehmer, die gerne die Brandschutzhelfer-Aufgaben in Ihrem Betrieb übernehmen möchten
  • einen geeigneten Raum für die Theoriemodule der Brandschutzhelfer-Ausbildung
  • eine Freifläche von ca. 12 x 12 Metern auf Privatgelände für die praktische Löschübung (ohne Brandlasten)
  • wenn möglich einen Pkw-Stellplatz in der Nähe der Freifläche für die Löschübung

Unser Einsatz:

  • alle erforderlichen Brandschutzhelfer-Ausbildungsunterlagen
  • sämtliches Zubehör für den theoretischen Unterricht wie Beamer, Leinwand, Laptop
  • alle für den praktischen Ausbildungsteil notwendigen technischen Geräte und Zubehör

Ihre Vorteile:

  • Schulung durch einen erfahrenen Dozenten
  • alle Vorteile einer Inhouse-Schulung
  • keine Anfahrtszeiten der Teilnehmer
  • zeitsparende kompakte Schulung
  • Begehung/Einweisung vor Ort
  • Individuelles und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Lehrgangskonzept
  • Zertifikat/Brandschutzhelfer-Bescheinigung für jeden Teilnehmer

Die Ausbildung der Brandschutzhelfer muss alle drei bis fünf Jahre wiederholt werden.

Bei der Bestimmung der Intervalle müssen die betrieblichen Gegebenheiten berücksichtigt werden, so kann die Auffrischung beispielsweise für Brandschutzhelfer im Büro in kleineren Unternehmen nach bis zu fünf Jahren erfolgen.

In größeren Unternehmen oder Betrieben mit hohen Brandlasten oder zusätzlichen Gefährdungen ist eine Auffrischung  der Brandschutzhelfer-Ausbildung deutlich früher erforderlich. Immer jedoch dürfen nicht weniger Brandschutzhelfer vor Ort beschäftigt sein, als es die Gefährdungsbeurteilung vorsieht.