Fachkraft für Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit – Prozessmanager im modernen Arbeitsschutz!

Für die Fachkraft für Arbeitssicherheit werden unterschiedliche Kurzbezeichnungen verwendet.Die vermutlich ursprüngliche Abkürzung der Fachkraft für Arbeitssicherheit lautet: Sifa. Sie führt regelmäßig zu missverständlichen Auslegungen mit den Sicherheitskräften der Bewachungsunternehmen. Die Ausübung des Bewachungsgewerbes wird nicht im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), sondern in der Gewerbeordnung (GewO) geregelt.Nicht zuletzt aus diesem Grund haben sich weitere Abkürzungen, wie FASi oder aber auch FAS, für die Fachkraft für Arbeitsschutz herausgebildet. Eine einheitliche, im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgegebene Kurzbezeichnung für das verantwortungsvolle und komplexe Aufgabenfeld der Fachkraft für Arbeitssicherheit sucht man vergebens. Im Beitrag wird die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit „FASi“ bezeichnet.

Zum besseren Verständnis des Aufgabenfeldes einer FASi sei ein kleiner Exkurs in die Geschichte der organisierten Unfallverhütung, die vor mehr als 125 Jahren begann, angebracht. Die zunehmende Industrialisierung und die damit steigenden Arbeitsunfälle veranlasste die damalige Reichsregierung im Jahre 1885 eine sogenannte „Versicherung für gefährliche Berufe“ einzurichten. Damit war der Grundstein für die gesetzlichen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften im Zuge der Hochindustrialisierung gelegt. Mit Einführung des gesetzlich verankerten Unfallschutzes nahm der betriebliche Unfallschutz nach und nach wirkungsvolle Strukturen an, so dass sich die Unfallzahlen in den Betrieben kontinuierlich reduzierten. Das verantwortungsvolle Aufgabenfeld eines „Unfallverhüters“, wie er damals bezeichnet wurde und sogar heute noch oft bezeichnet wird, wurde ins Leben gerufen.

Damals wie heute war und ist der Arbeitsschutz in den Unternehmen ohne die fachkundigen Praktiker in den Betrieben nicht machbar. Dabei haben sich die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) in den Jahren einschneidend verändert. Die berufliche Rolle der FASi befindet sich durch eine veränderte Arbeitswelt gleichsam im Wandel. Dabei hat sich an dem Kern des verantwortungsvollen Aufgabenfeldes einer FASi sicher nichts Wesentliches geändert, vielmehr haben sich im Zuge der Industrialisierung die Arbeitstechniken und -methoden vielfach gewandelt. Prozesse sind neu hinzugekommen, andere sind aber auch weg gefallen. In der modifizierten Arbeitswelt schlummern veränderte Unfall- und Gesundheitsgefahren, die es regelmäßig neu aufzuspüren und zu verhindern gilt. Eine permanente, enorme Herausforderung für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, besonders für Gefährdungsanalysen auf dem gesetzlich geforderten Gebiet des präventiven Arbeits- und Unfallschutzes.

Entsprechend des Aufgabenkatalogs für eine FASi, der im § 6 ASiG gesetzlich verankert ist, geht es grundsätzlich um die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz sowie bei der Unfallverhütung im Rahmen der Arbeitssicherheit zu beraten und zu unterstützen. Die menschengerechte Gestaltung der Arbeit bzw. des Arbeitsplatzes wird ebenfalls in die Verpflichtung einbezogen. Diese Formulierung ist vielleicht geläufiger unter der Bezeichnung: Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung.
Des weiteren werden im Gesetzestext des ASiG die Aufgaben einer FASi konkretisiert aufgezeigt. Im Wesentlichen teilt der Aufgabenkatalog die Pflichten einer FASi in drei Schwerpunkte auf. Hierbei handelt es sich um Pflichten der

  • Beratung für den Arbeitgeber (AG)
  • Planung von Betriebsanlagen und
  • Durchführung auf dem Gebiet des aktiven Arbeitsschutzes

Unter einer beratenden Funktion könnte beispielsweise die Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln oder bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen gemeint sein. Aber auch die Beurteilung von Arbeitsbedingungen fällt darunter.

Bei der Planung von Betriebsanlagen und deren Umsetzung hat die FASi unter den Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes auch die sozialen Belange der Arbeitnehmer (Pausen-und Aufenthaltsräume, sanitäre Einrichtungen) einzubeziehen.

Gleichsam hat die FASi u. a. die Betriebsräume und -stätten regelmäßig zu begehen (Betriebsbegehungen), auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten sowie auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) hinzuwirken.

Die Einsatzzeit (Einsatzverpflichtung) einer FASi richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der Mitarbeiter, wobei eine Größenordnung unter/ab 20 Mitarbeiter für die Bewertung der Einsatzzeit relevant ist. Die allgemeine Gefährdungslage des Betriebes, ob Büro- oder Chemiebetrieb, fließt in die Berechnung der Einsatzzeiten für eine FASi ebenso mit ein. Spezielle Differenzierungen werden letztlich über eine Gefährdungsanalyse getroffen.

Die Berufsgenossenschaften räumen den Betrieben einen gewissen Spielraum – unter Berücksichtigung der jeweiligen Gefährdungslage – eigenverantwortlich ein. Im eigenen Interesse sollte der Unternehmer sich dahingehend ausführlich beraten lassen. Entscheidungen für die Einsatzzeiten einer (seiner) FASi sind entsprechend zu dokumentieren. Es ist davon auszugehen, dass derartige Unterlagen bei einem Betriebsunfall o. ä. von den zuständigen Stellen überprüft werden.

Der moderne Arbeitsschutz versteht sich in der modernen Arbeitswelt nicht als zusätzliches betriebliches Arbeitsfeld, sondern vielmehr als integraler Bestandteil aller betrieblichen Aufgaben und Funktionen. Eine gute FASi verfügt nicht nur über eine hohe juristische Sachkompetenz in allen Fragen des Arbeitsschutzes oder ist Prozess- und Strukturberater in allen technischen und organisatorischen Fragen für die Unternehmensleitung. Vielmehr muss er gleichermaßen auch für die Beschäftigten Motivator, Berater und Unterstützer sein. Der Arbeitsschutz umfasst in einem Betrieb nach heutiger Auffassung letztlich eine wichtige soziale Komponente, die von einer FASi also nicht nur Fach- und Methodenkompetenz abverlangt, sondern gleichermaßen auch eine gewachsene Sozialkompetenz voraussetzt.

Ein wirkungsvoller Arbeitsschutz hat gleichsam Einfluss auf das betriebswirtschaftliche Betriebsergebnis. Denn die Wirtschaflichkeitsberechnungen zeigen ein eindeutiges Bild, wonach durch den präventiven Arbeitsschutz Krankheitstage genauso wie Unfälle und damit Ausfallzeiten reduziert oder gar verhindert werden. Das hat wiederum eine Produktivitätserhöhung zur Folge, die maßgeblich zu einem positiveren Betriebsergebnis beiträgt.

Nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss also der Arbeitgeber eine FASi bestellen. Die FASI hat den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Die EU hat für den europäischen Arbeitsmarkt sogenannte EG-Rahmenrichtlinien erlassen. Die EG-Richtlinie wurde in Deutschland mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) umgesetzt.

Die FASi ist eine auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes einschlägig ausgebildete Person mit verantwortungsvollen Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes innerhalb eines Betriebes. Die FASi gehört der jeweiligen Betriebsorganisation nicht in Linien-, sondern in Stabsfunktion an. Damit ist sie unmittelbar der Unternehmensführung unterstellt und ihr gegenüber berichtspflichtig. Die FASi hat allerdings gegenüber den Mitarbeitern keine Weisungsbefugnis, vielmehr nimmt sie in ihrer Position ausschließlich eine beratende Funktion ein. Im Rahmen ihres fachlichen Auftrages ist sie in ihren Entscheidungen weisungsfrei.

Betriebsbegehungen und Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Betriebs- und Arbeitsstättenbegehungen stellen im Rahmen des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten eines Betriebes, Unternehmens, Behörden oder anderer öffentlicher Einrichtungen als präventive Arbeitsschutzmaßnahme sicher ein gewohntes Bild dar.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Durchführung regelmäßiger Betriebs- und Arbeitsstättenbegehungen, deren Häufigkeit sich grundsätzlich nach den Gegebenheiten und des möglichen Gefährdungspotenzials innerhalb des jeweiligen Betriebes oder der Einrichtung richtet.

Im Wesentlichen führt die Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen mit dem Betriebsarzt die Betriebsbegehung durch. Weiterhin nehmen regelmäßig kundige Angehörige des Betriebs- oder Personalrates gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) im Rahmen des gestaltenden bzw. vorbeugenden Arbeitsschutzes an der Betriebsbegehung teil. Es sollte zum guten Ton des Betriebes gehören, dass ebenfalls eine Führungskraft an der Begehung teilnimmt. Damit wird den Mitarbeitern die Wichtigkeit des Arbeitsschutzes innerhalb des Betriebes wirkungsvoll signalisiert.

Betriebsbegehungen dienen im Wesentlichen der rechtzeitigen Aufdeckung und Behebung potentieller Gefahren für Leib und Leben der Beschäftigten. Unter der Prämisse des präventiven Arbeitsschutzes werden Arbeitsbereiche dahingehend geprüft, ob die durch den Gesetzgeber vorgegebenen Regeln des Arbeitsschutzes – z. B. die ASR – im Arbeitsprozess umgesetzt werden und damit hinreichend Beachtung finden.

Dabei werden von den Teilnehmern konkret alle im Betrieb nur denkbaren Gefahrenquellen unter dem Gesichtspunkt des wirkungsvollen und optimalen Arbeits- und Gesundheitsschutzes kritisch in Augenschein genommen. Neuerdings spielt die kritische Betrachtung der praktischen Umsetzung der seit 2013 gültigen Arbeitsstättenregeln (ASR), die die bisherigen Arbeitsstättenrichtlinien (auch: ASR) weitgehend ersetzt haben, sicher eine ganz besondere Rolle.

Was sagen die „neuen“ Arbeitsstättenregeln (ASR) vom 01.01.2013 eigentlich aus?

Im Grunde stellen die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), auch Arbeitsstättenregeln genannt, Ausführungsbestimmungen zur Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dar. Die bis zum 31.12.2012 gültigen Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) wurden durch die Nachfolgeversion Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) abgelöst. Die bis dahin geltenden Arbeitsstättenrichtlinien nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) von 2004 haben mit Ablauf des 31.12.2012 ihre Rechtsverbindlichkeit verloren.

Wegen des komplexen Regelwerks wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein beratender Ausschuss (ASTA) für die Überarbeitung der bisherigen Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) eingerichtet.

Die bis dato nicht überarbeiteten Arbeitsstättenrichtlinien dienen bis zu ihrer endgültigen Überarbeitung allerdings noch als sogenannte „Orientierungshilfen“, die bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes nach Maßgabe des neuesten Standes der Technik angewendet werden dürfen.

So wurden beispielsweise die bisherigen Arbeitsstättenrichtlinien
– ASR 29/1-4 Pausenräume
– ASR 31 Liegeräume
durch die ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume ersetzt.

Weiterhin wurden u. a. die bisherigen Arbeitsstättenrichtlinien
– ASR 10/1 Türen und Tore
– ASR 10/5 Glastüren, Türen mit Glaseinsatz
– ASR 10/6 Schutz gegen Ausheben, Herausfallen und Herabfallen von Türen und Tore
– ASR 11/11-5 Kraftbetätigte Türen und Tore
durch die ASR A1.7 Türen und Tore ersetzt.

Neue Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) werden lfd. im „Gemeinsamen Ministerialblatt“ (GMBL) bekannt gemacht. Damit entfalten sie gleichzeitig ihre Rechtskraft.

Über die neuen ASR wird wegen ihrer gewichtigen Bedeutung im betrieblichen Arbeitsschutz noch ausführlich zu berichten sein.

Psychische Belastungen am PC-Arbeitsplatz

Computer – Fluch oder Segen?
Keine Frage, immer mehr Menschen wissen ihren heimischen PC zu schätzen. Dieses moderne Stück Technik bringt viele Erleichterungen und ganz nebenbei einiges an Amüsement. Die neuesten Hits hören, Filme anschauen, sich die Zeit im Social Network vertreiben, nach Lust und Laune durch die Welt der Mode shoppen oder schnell via Homebanking noch eine Überweisung ausführen; am PC ist all das und noch viel mehr möglich. Was aber privat für die meisten PC-Anwender ein Segen ist, wird am Arbeitsplatz mittlerweile immer häufiger zum Fluch.

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz und die gesundheitlichen Folgen
Nie waren die psychischen Belastungen größer, als es mittlerweile an den unzähligen Computerarbeitsplätzen der Fall ist. Die gesundheitlichen Auswirkungen der zunehmenden Computerisierung sind gravierend. Ein Ende ist lange noch nicht in Sicht. Immer mehr Firmen beklagen steigende Krankenquoten. Insbesondere dann, wenn es sich um psychische Erkrankungen handelt, wie beispielsweise ein Burn-out-Syndrom, müssen die Arbeitgeber mit monatelangen Ausfallzeiten der Mitarbeiter rechnen. Dadurch, dass längst noch nicht alle Computerarbeitsplätze den ergonomischen Anforderungen entsprechen, gesellen sich zu den psychischen auch noch die körperlichen Belastungen hinzu. Hier sind es insbesondere Wirbelsäulen- und Gelenkerkrankungen, die zu längeren Ausfallzeiten und letztendlich oft sogar zur Erwerbsminderung führen. Des Weiteren führen die steigenden psychischen Belastungen an den Computerarbeitsplätzen oft zu Herz- und Kreislauferkrankungen.

Computer – Arbeitserleichterung, oder etwa nicht?
Jeder Mensch reagiert physisch und psychisch anders. Was dem einen auf den Magen schlägt, führt beim anderen zum Bluthochdruck. Fakt ist, die Masse der Berufstätigen zollt in irgendeiner Weise den wachsenden psychischen Anforderungen des Arbeitsplatzes früher oder später mit einer Erkrankung den Tribut. Doch was macht eigentlich den Stress aus? Warum wachsen die Belastungen, wo doch der Computer eine Arbeitserleichterung darstellt? Viele Tätigkeiten, die in früheren Jahren einen ganzen Arbeitstag in Anspruch nahmen, sind doch heute mit einem Tastendruck erledigt?

Multitasking – dank Computer kein Problem, oder etwa doch?
Ein Hauptproblem ist sicherlich die Informationsflut, die ein moderner Arbeitsplatz mit sich bringt. Alleine die tägliche Anzahl der E-Mails und deren Bearbeitung stellen für viele Arbeitnehmer einen enormen Stressfaktor dar. Immer schneller sollen Tätigkeiten erledigt werden. „Multitasking“ heißt das Zauberwort. Wer nicht wenigstens in der Lage ist, ein Telefonat zu führen, währenddessen eine E-Mail zu schreiben und gleichzeitig an der Präsentation für das außerordentlich wichtige Meeting am Nachmittag zu arbeiten, hat schon verloren. Alles auf einmal, und zwar fehlerfrei, zeitnah und stets motiviert; viele Unternehmen sehen in diesen Anforderungen kein Problem. Schließlich gibt es den PC, und ist der auf dem neuesten technischen Stand, erledigt sich Vieles fast von selbst. So zumindest sind anscheinend die Vorstellungen vieler Arbeitgeber. Dass jedoch Multitasking lediglich bei sehr einfachen Arbeiten funktioniert, bei komplizierten Vorgängen jedoch schnell zu Ungenauigkeiten und Fehlern führt, wird oftmals nicht bedacht. Eben diese Fehler führen zu weiteren psychischen Belastungen, denn sie erhöhen – oft sogar berechtigt – die Sorge der Arbeitnehmer, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Grundsätzlich muss ein Computerarbeitsplatz nicht zwingend erhöhten psychischen und physischen Belastungen unterliegen. Kommen die Unternehmen ihrer Fürsorgepflicht in vollem Umfang nach, geht es an einem Computerarbeitsplatz nicht stressiger zu, als an jedem anderen Arbeitsplatz. Ergonomische Büromöbel, aber auch realistische, heißt, zu bewältigende Aufgabenstellungen sind hier oberste Voraussetzungen.

Sicherheitsfachkraft-nord jetzt Online

Seit Juni 2013 ist Sicherheitsfachkraft-nord mit einer eigenen Homepage online. Die Unternehmung Sicherheitsfachkraft-nord ist eine Tochter des Netzwerkes „Betriebliche Gesundheit Hamburg“ und konzentriert sich ausschließlich auf die Belange der Rechtssicherheit des Arbeitsschutzes norddeutscher Unternehmen. Der Geschäftsführer von Sicherheitsfachkraft-nord, Dr. Braach, hat speziell für Bedürfnisse der Wirtschaft ein Expertennetzwerk für betrieblichen Arbeitsschutz gegründet, in dem auf Wunsch und je nach Situation und Sicherheitsbedarfen für jeden Betrieb ein spezialisierter Experte für Arbeitssicherheit in das Kundenunternehmen kommen kann.

Bislang war es im Rahmen des Netzwerkes „Betriebliche Gesundheit Hamburg“ so, dass Unternehmer und Führungskräfte in Fragen des Arbeitsschutzes überwiegend in den Räumen von „Betriebliche Gesundheit Hamburg“ geschult worden sind. Die Unternehmer und Führungskräfte mussten demnach nach Hamburg-Altona kommen. Und dieses Angebot wird weiter bestehen, weil es für viele Unternehmer- und Führungspersönlichkeiten eine ideale Ergänzung Ihres Management-Portfolios ist, wenn Sie in Einzelsitzungen und zusammen mit einem für sie bereitgestellten Kompetenzteam auf sie zugeschnitten spezielle Methoden und Techniken eines modernen Arbeitsschutzes kennenlernen.

Mit der Erweiterung des Portfolios und der Gründung von Sicherheitsfachkraft-nord hat Dr. Braach nun aber die klassische betriebliche Arbeitssicherheit mit seinen vorgeschriebenen Einsatzzeiten für Betriebe mit moderner Management- und Unternehmensentwicklung verknüpft. Der Arbeitgeber hat also die Wahl, ob er die gesetzliche Sparvariante gleich schon von vorneherein beim Gesundheitsmanagement-Experten wählt, aber vielleicht erst später auf die Möglichkeit der Erweiterung geht. Oder ob er von vorneherein den Präventionsgedanken großschreiben will, und den langfristig ohne Frage vorhandenen Spareffekt von Anfang an wählt.

In jedem Fall ist die Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkraft-nord Ihre effektive betriebliche Versicherung vor Überraschungen, die z.B. im Fall von Brandschäden nicht selten bis zur Insolvenz geführt haben.