Wir helfen Ihnen, den oft komplexen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und seiner konkretisierenden Vorschriften und Richtlinien zu genügen. Sie müssen als Unternehmer nicht alles selbst machen, sondern die Gesetzgebung erlaubt es Ihnen, uns als Sicherheitsfachkraft zu bestellen, um Ihnen zuzuarbeiten. Ihre zuständige Berufsgenossenschaft legt dabei in Form einer Mindest-Einsatzzeit einen gesetzlichen Rahmen zugrunde. Im Rahmen dieser Einsatzzeit helfen wir Ihnen kompetent bei der Umsetzung aller geltenden Richtlinien:

  1. Betriebsbegehung
  2. Gefährdungsanalyse
  3. Gefährdungsbeurteilung
  4. Betriebsanweisungen
  5. Unterweisungen
  6. Schulungen
  7. Brandschutz

 

Betriebsbegehung

Die Betriebsbegehung erlaubt uns mit Ihnen gemeinsam oder mit Ihrem Beauftragten die Arbeitsbedingungen an den Arbeitsplätzen Ihres Unternehmens zu untersuchen und dadurch arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren aufzudecken. Aus potenziellen Gesundheitsgefahren entwickeln wir gemeinsam die lt. Arbeitsschutzgesetz unbedingt vorgeschriebenen konkreten Arbeitsschutzmaßnahmen.
Mehr Informationen zur Betriebsbegehung und ASR

Gefährdungsanalyse

Wir ermitteln den Gefährdungsgrad für eine konkrete Belastung am Arbeitsplatz Ihres Mitarbeiters. Beauftragen Sie uns, denn jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit seiner MitarbeiterInnen am Arbeitsplatz zu sorgen und er muss dies in regelmässigen Abständen kontrollieren und nachweisen.
z.B Psychische Belastungen am PC-Arbeitsplatz

Gefährdungsbeurteilungen

Die Gefährdungsbeurteilung erlaubt uns zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zwingend erforderlich sind. Nach einer neuen Rechtsprechung muss der Unternehmer im Rahmen solcher Gefährdungsbeurteilungen vor allem für die dortgenannte “psychische Integrität” seiner Mitarbeiter besondere Sorge tragen. Wir haben uns auf diesen Teil der Gefährdungsuntersuchungen spezialisiert, damit Sie nicht später teure Regressverfahren befürchten müssen.

Betriebsanweisungen

Nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften Ihrer Berufsgenossenschaft sind Sie verpflichtet, Betriebsanweisungen vorzuhalten. Dies muss sowohl bei Inbetriebnahme und Nutzung von Maschinen und Anlagen als auch bei  Arbeitsstoffen geschehen und es muss schriftlich dokumentiert werden. Wir sparen Ihnen Ihre wertvolle Zeit, die Sie für Ihre Kernkompetenz brauchen, und nehmen Ihnen das ab.

Unterweisungen

Laut Arbeitsschutzgesetz und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (die DGUV V1) sind Sie verpflichtet, regelmäßig Ihre Mitarbeiter in Fragen der Unfall- und Gesundheitsprävention zu schulen. In recht kurzer Form nennt man so etwas „Unterweisung“. Wir machen sie didaktisch und rhetorisch fit oder übernehmen die Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter für Sie.

Schulungen

Das Gesetz schreibt in regelmäßigen Abständen umfangreichere Schulungen zum Aufbau von Kenntnissen und Fähigkeiten der Unfall- und Gesundheitsprävention vor. Sie brauchen als Unternehmer aber nicht erst die umfangreiche Expertise selbst aufzubauen, sondern können uns gern damit beauftragen.

Brandschutz

Jeder Unternehmer ist zu vorbeugendem Brandschutz verpflichtet, sowohl baulich, anlagentechnisch als auch organisatorisch. Während unserer Betriebsbegehung werden wir gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Schutzmaßnahmen erarbeiten, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Hier finden Sie Informationen zur Brandschutzhelfer Ausbildung durch Sicherheitsfachkraft-nord in Hamburg.