Der Arbeitsschutzausschuss – ein Forum für den Gesundheitsschutz und Unfallverhütung

Bei mehr als 20 Beschäftigten hat der Arbeitgeber nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu konstituieren. Der ASA dient der Beratung und Kommunikation des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung mit der Unternehmensleitung und den Mitgliedern im ASA.

Ein Stück weit administrativer Arbeitsschutz, der im § 11 ASIG die Bildung eines Arbeitssicherheitsausschuss auf eine gesetzliche Grundlage stellt. Sozusagen ein gesetzlich eingefordertes Forum über den betrieblichen Arbeits- und Unfallschutz zum Wohle der Betriebsangehörigen. Folgende Teilnehmer gehören dem ASA regelmäßig an:

– Der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter (Delegationsprinzip)
– Der Betriebsrat (maximal 2 bestellte Mitglieder, soweit ein BR vorhanden ist)
– Der Betriebsarzt
– Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie
– Sicherheitsbeauftragte gemäß § 22 Sozialgesetzbuch (SGB VII)

Der Schwerbehindertenvertretung ist eine beratende Teilnahme an der ASA freigestellt, sie ist aber zu jeder Sitzung einzuladen.

Bei begründeter Veranlassung kann der Teilnehmerkreis um Experten spezieller Fachgebiete und um Teilnehmer bestimmter Betriebszweige durchaus erweitert werden.

Den Vorsitz über den ASA führt der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter.

Die Delegationsmöglichkeit entbindet den Arbeitgeber aber nicht von seiner originären Verantwortung für den (im Sinne des Gesetzes seinen) betrieblichen Arbeitsschutz und der gesetzlichen Verpflichtung zur Konstitution und Organisation des ASA.

Als Forum des betrieblichen Arbeitsschutzes wird der ASA ein Pflichtbestandteil der Betriebsorganisation, der mit den Regularien einer Geschäftsordnung auszustatten ist.
Der ASA findet im vierteljährlichen Rhythmus statt, der bei Bedarf auf weitere ASA-Sitzungen erweitert werden kann.

Innerhalb des Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzes nimmt der Arbeitsschutzausschuss ausschließlich eine beratende Funktion ein und gibt gegebenenfalls Empfehlungen ab, und zwar an die Betriebsleitung gerichtet. Die Betriebsleitung entscheidet im Dialog mit dem Betriebsrat über die Empfehlungen des ASA.

Aufgaben des ASA:

Der Aufgabenkatalog des Arbeitsschutzausschusses ist sehr komplex und betriebsübergreifend. Durch die Einrichtung eines ASA soll wesentlich die Zusammenarbeit und der Dialog der im Betrieb mit dem Arbeits- und Unfallschutz betrauten Mitarbeitern gefördert werden. Dabei berät und unterstützt der ASA die Betriebsleitung in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Unfallschutzes.

In diesem Zusammenhang werden Handhabe und Lösungen für den betrieblichen Umsetzungsprozess von Unfallverhütungsmaßnahmen beraten, vorbereitet oder auch entschieden. Mögliche Themen könnten etwa Erkenntnisse aus durchgeführten Betriebsbegehungen sein. Ebenso wären Betrachtungen und Lehren aus dem betrieblichen Unfallgeschehen möglich, oder Beratungen über Gefährdungsanalysen bestimmter oder neu einzurichtender Arbeitsbereiche. Weitere Tagungsordnungspunkte ergeben sich aus der klassischen Aufgabenstellung eines ASA.

Eine heute fast in jedem Unternehmen anzutreffende Herausforderung ist der Umgang mit psychischen Belastungen, die ebenfalls eine Aufgabenstellung des ASA sein könnte im Sinne eines Meinungsaustausches über ein möglicherweise „ungesundes“ Betriebsklima oder aber eine vielleicht überfällige Pausen- und Arbeitszeitregelung. So hat sich vermutlich jeder ASA schon einmal mit dem den einzelnen Betroffenen wie auch das gesamte Unternehmen bedrückenden Themas des „Burn-Out“ beschäftigt. Eine Problematik, in die sich der betriebliche Arbeitsschutz, nicht zuletzt mit dem ASA, stets aktiv und unermüdlich einbringen sollte.

Ein ASA sollte darüber hinaus Aktionen im Bereich des präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes aufgreifen und die werbewirksam gestalteten Kampagnen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen nutzen und unterstützen. Ein günstiger Begleiteffekt könnte erreicht werden, wenn das Bewusstsein für den betrieblichen Arbeitsschutz geschärft und damit den Betriebsangehörigen das Interesse am eigenen persönlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz näher gebracht werden kann.

Psychische Belastungen am PC-Arbeitsplatz

Computer – Fluch oder Segen?
Keine Frage, immer mehr Menschen wissen ihren heimischen PC zu schätzen. Dieses moderne Stück Technik bringt viele Erleichterungen und ganz nebenbei einiges an Amüsement. Die neuesten Hits hören, Filme anschauen, sich die Zeit im Social Network vertreiben, nach Lust und Laune durch die Welt der Mode shoppen oder schnell via Homebanking noch eine Überweisung ausführen; am PC ist all das und noch viel mehr möglich. Was aber privat für die meisten PC-Anwender ein Segen ist, wird am Arbeitsplatz mittlerweile immer häufiger zum Fluch.

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz und die gesundheitlichen Folgen
Nie waren die psychischen Belastungen größer, als es mittlerweile an den unzähligen Computerarbeitsplätzen der Fall ist. Die gesundheitlichen Auswirkungen der zunehmenden Computerisierung sind gravierend. Ein Ende ist lange noch nicht in Sicht. Immer mehr Firmen beklagen steigende Krankenquoten. Insbesondere dann, wenn es sich um psychische Erkrankungen handelt, wie beispielsweise ein Burn-out-Syndrom, müssen die Arbeitgeber mit monatelangen Ausfallzeiten der Mitarbeiter rechnen. Dadurch, dass längst noch nicht alle Computerarbeitsplätze den ergonomischen Anforderungen entsprechen, gesellen sich zu den psychischen auch noch die körperlichen Belastungen hinzu. Hier sind es insbesondere Wirbelsäulen- und Gelenkerkrankungen, die zu längeren Ausfallzeiten und letztendlich oft sogar zur Erwerbsminderung führen. Des Weiteren führen die steigenden psychischen Belastungen an den Computerarbeitsplätzen oft zu Herz- und Kreislauferkrankungen.

Computer – Arbeitserleichterung, oder etwa nicht?
Jeder Mensch reagiert physisch und psychisch anders. Was dem einen auf den Magen schlägt, führt beim anderen zum Bluthochdruck. Fakt ist, die Masse der Berufstätigen zollt in irgendeiner Weise den wachsenden psychischen Anforderungen des Arbeitsplatzes früher oder später mit einer Erkrankung den Tribut. Doch was macht eigentlich den Stress aus? Warum wachsen die Belastungen, wo doch der Computer eine Arbeitserleichterung darstellt? Viele Tätigkeiten, die in früheren Jahren einen ganzen Arbeitstag in Anspruch nahmen, sind doch heute mit einem Tastendruck erledigt?

Multitasking – dank Computer kein Problem, oder etwa doch?
Ein Hauptproblem ist sicherlich die Informationsflut, die ein moderner Arbeitsplatz mit sich bringt. Alleine die tägliche Anzahl der E-Mails und deren Bearbeitung stellen für viele Arbeitnehmer einen enormen Stressfaktor dar. Immer schneller sollen Tätigkeiten erledigt werden. „Multitasking“ heißt das Zauberwort. Wer nicht wenigstens in der Lage ist, ein Telefonat zu führen, währenddessen eine E-Mail zu schreiben und gleichzeitig an der Präsentation für das außerordentlich wichtige Meeting am Nachmittag zu arbeiten, hat schon verloren. Alles auf einmal, und zwar fehlerfrei, zeitnah und stets motiviert; viele Unternehmen sehen in diesen Anforderungen kein Problem. Schließlich gibt es den PC, und ist der auf dem neuesten technischen Stand, erledigt sich Vieles fast von selbst. So zumindest sind anscheinend die Vorstellungen vieler Arbeitgeber. Dass jedoch Multitasking lediglich bei sehr einfachen Arbeiten funktioniert, bei komplizierten Vorgängen jedoch schnell zu Ungenauigkeiten und Fehlern führt, wird oftmals nicht bedacht. Eben diese Fehler führen zu weiteren psychischen Belastungen, denn sie erhöhen – oft sogar berechtigt – die Sorge der Arbeitnehmer, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Grundsätzlich muss ein Computerarbeitsplatz nicht zwingend erhöhten psychischen und physischen Belastungen unterliegen. Kommen die Unternehmen ihrer Fürsorgepflicht in vollem Umfang nach, geht es an einem Computerarbeitsplatz nicht stressiger zu, als an jedem anderen Arbeitsplatz. Ergonomische Büromöbel, aber auch realistische, heißt, zu bewältigende Aufgabenstellungen sind hier oberste Voraussetzungen.