Betriebsbegehungen und Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Betriebs- und Arbeitsstättenbegehungen stellen im Rahmen des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten eines Betriebes, Unternehmens, Behörden oder anderer öffentlicher Einrichtungen als präventive Arbeitsschutzmaßnahme sicher ein gewohntes Bild dar.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Durchführung regelmäßiger Betriebs- und Arbeitsstättenbegehungen, deren Häufigkeit sich grundsätzlich nach den Gegebenheiten und des möglichen Gefährdungspotenzials innerhalb des jeweiligen Betriebes oder der Einrichtung richtet.

Im Wesentlichen führt die Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen mit dem Betriebsarzt die Betriebsbegehung durch. Weiterhin nehmen regelmäßig kundige Angehörige des Betriebs- oder Personalrates gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) im Rahmen des gestaltenden bzw. vorbeugenden Arbeitsschutzes an der Betriebsbegehung teil. Es sollte zum guten Ton des Betriebes gehören, dass ebenfalls eine Führungskraft an der Begehung teilnimmt. Damit wird den Mitarbeitern die Wichtigkeit des Arbeitsschutzes innerhalb des Betriebes wirkungsvoll signalisiert.

Betriebsbegehungen dienen im Wesentlichen der rechtzeitigen Aufdeckung und Behebung potentieller Gefahren für Leib und Leben der Beschäftigten. Unter der Prämisse des präventiven Arbeitsschutzes werden Arbeitsbereiche dahingehend geprüft, ob die durch den Gesetzgeber vorgegebenen Regeln des Arbeitsschutzes – z. B. die ASR – im Arbeitsprozess umgesetzt werden und damit hinreichend Beachtung finden.

Dabei werden von den Teilnehmern konkret alle im Betrieb nur denkbaren Gefahrenquellen unter dem Gesichtspunkt des wirkungsvollen und optimalen Arbeits- und Gesundheitsschutzes kritisch in Augenschein genommen. Neuerdings spielt die kritische Betrachtung der praktischen Umsetzung der seit 2013 gültigen Arbeitsstättenregeln (ASR), die die bisherigen Arbeitsstättenrichtlinien (auch: ASR) weitgehend ersetzt haben, sicher eine ganz besondere Rolle.

Was sagen die „neuen“ Arbeitsstättenregeln (ASR) vom 01.01.2013 eigentlich aus?

Im Grunde stellen die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), auch Arbeitsstättenregeln genannt, Ausführungsbestimmungen zur Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dar. Die bis zum 31.12.2012 gültigen Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) wurden durch die Nachfolgeversion Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) abgelöst. Die bis dahin geltenden Arbeitsstättenrichtlinien nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) von 2004 haben mit Ablauf des 31.12.2012 ihre Rechtsverbindlichkeit verloren.

Wegen des komplexen Regelwerks wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein beratender Ausschuss (ASTA) für die Überarbeitung der bisherigen Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) eingerichtet.

Die bis dato nicht überarbeiteten Arbeitsstättenrichtlinien dienen bis zu ihrer endgültigen Überarbeitung allerdings noch als sogenannte „Orientierungshilfen“, die bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes nach Maßgabe des neuesten Standes der Technik angewendet werden dürfen.

So wurden beispielsweise die bisherigen Arbeitsstättenrichtlinien
– ASR 29/1-4 Pausenräume
– ASR 31 Liegeräume
durch die ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume ersetzt.

Weiterhin wurden u. a. die bisherigen Arbeitsstättenrichtlinien
– ASR 10/1 Türen und Tore
– ASR 10/5 Glastüren, Türen mit Glaseinsatz
– ASR 10/6 Schutz gegen Ausheben, Herausfallen und Herabfallen von Türen und Tore
– ASR 11/11-5 Kraftbetätigte Türen und Tore
durch die ASR A1.7 Türen und Tore ersetzt.

Neue Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) werden lfd. im „Gemeinsamen Ministerialblatt“ (GMBL) bekannt gemacht. Damit entfalten sie gleichzeitig ihre Rechtskraft.

Über die neuen ASR wird wegen ihrer gewichtigen Bedeutung im betrieblichen Arbeitsschutz noch ausführlich zu berichten sein.

Psychische Belastungen am PC-Arbeitsplatz

Computer – Fluch oder Segen?
Keine Frage, immer mehr Menschen wissen ihren heimischen PC zu schätzen. Dieses moderne Stück Technik bringt viele Erleichterungen und ganz nebenbei einiges an Amüsement. Die neuesten Hits hören, Filme anschauen, sich die Zeit im Social Network vertreiben, nach Lust und Laune durch die Welt der Mode shoppen oder schnell via Homebanking noch eine Überweisung ausführen; am PC ist all das und noch viel mehr möglich. Was aber privat für die meisten PC-Anwender ein Segen ist, wird am Arbeitsplatz mittlerweile immer häufiger zum Fluch.

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz und die gesundheitlichen Folgen
Nie waren die psychischen Belastungen größer, als es mittlerweile an den unzähligen Computerarbeitsplätzen der Fall ist. Die gesundheitlichen Auswirkungen der zunehmenden Computerisierung sind gravierend. Ein Ende ist lange noch nicht in Sicht. Immer mehr Firmen beklagen steigende Krankenquoten. Insbesondere dann, wenn es sich um psychische Erkrankungen handelt, wie beispielsweise ein Burn-out-Syndrom, müssen die Arbeitgeber mit monatelangen Ausfallzeiten der Mitarbeiter rechnen. Dadurch, dass längst noch nicht alle Computerarbeitsplätze den ergonomischen Anforderungen entsprechen, gesellen sich zu den psychischen auch noch die körperlichen Belastungen hinzu. Hier sind es insbesondere Wirbelsäulen- und Gelenkerkrankungen, die zu längeren Ausfallzeiten und letztendlich oft sogar zur Erwerbsminderung führen. Des Weiteren führen die steigenden psychischen Belastungen an den Computerarbeitsplätzen oft zu Herz- und Kreislauferkrankungen.

Computer – Arbeitserleichterung, oder etwa nicht?
Jeder Mensch reagiert physisch und psychisch anders. Was dem einen auf den Magen schlägt, führt beim anderen zum Bluthochdruck. Fakt ist, die Masse der Berufstätigen zollt in irgendeiner Weise den wachsenden psychischen Anforderungen des Arbeitsplatzes früher oder später mit einer Erkrankung den Tribut. Doch was macht eigentlich den Stress aus? Warum wachsen die Belastungen, wo doch der Computer eine Arbeitserleichterung darstellt? Viele Tätigkeiten, die in früheren Jahren einen ganzen Arbeitstag in Anspruch nahmen, sind doch heute mit einem Tastendruck erledigt?

Multitasking – dank Computer kein Problem, oder etwa doch?
Ein Hauptproblem ist sicherlich die Informationsflut, die ein moderner Arbeitsplatz mit sich bringt. Alleine die tägliche Anzahl der E-Mails und deren Bearbeitung stellen für viele Arbeitnehmer einen enormen Stressfaktor dar. Immer schneller sollen Tätigkeiten erledigt werden. „Multitasking“ heißt das Zauberwort. Wer nicht wenigstens in der Lage ist, ein Telefonat zu führen, währenddessen eine E-Mail zu schreiben und gleichzeitig an der Präsentation für das außerordentlich wichtige Meeting am Nachmittag zu arbeiten, hat schon verloren. Alles auf einmal, und zwar fehlerfrei, zeitnah und stets motiviert; viele Unternehmen sehen in diesen Anforderungen kein Problem. Schließlich gibt es den PC, und ist der auf dem neuesten technischen Stand, erledigt sich Vieles fast von selbst. So zumindest sind anscheinend die Vorstellungen vieler Arbeitgeber. Dass jedoch Multitasking lediglich bei sehr einfachen Arbeiten funktioniert, bei komplizierten Vorgängen jedoch schnell zu Ungenauigkeiten und Fehlern führt, wird oftmals nicht bedacht. Eben diese Fehler führen zu weiteren psychischen Belastungen, denn sie erhöhen – oft sogar berechtigt – die Sorge der Arbeitnehmer, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Grundsätzlich muss ein Computerarbeitsplatz nicht zwingend erhöhten psychischen und physischen Belastungen unterliegen. Kommen die Unternehmen ihrer Fürsorgepflicht in vollem Umfang nach, geht es an einem Computerarbeitsplatz nicht stressiger zu, als an jedem anderen Arbeitsplatz. Ergonomische Büromöbel, aber auch realistische, heißt, zu bewältigende Aufgabenstellungen sind hier oberste Voraussetzungen.

Sicherheitsfachkraft-nord jetzt Online

Seit Juni 2013 ist Sicherheitsfachkraft-nord mit einer eigenen Homepage online. Die Unternehmung Sicherheitsfachkraft-nord ist eine Tochter des Netzwerkes „Betriebliche Gesundheit Hamburg“ und konzentriert sich ausschließlich auf die Belange der Rechtssicherheit des Arbeitsschutzes norddeutscher Unternehmen. Der Geschäftsführer von Sicherheitsfachkraft-nord, Dr. Braach, hat speziell für Bedürfnisse der Wirtschaft ein Expertennetzwerk für betrieblichen Arbeitsschutz gegründet, in dem auf Wunsch und je nach Situation und Sicherheitsbedarfen für jeden Betrieb ein spezialisierter Experte für Arbeitssicherheit in das Kundenunternehmen kommen kann.

Bislang war es im Rahmen des Netzwerkes „Betriebliche Gesundheit Hamburg“ so, dass Unternehmer und Führungskräfte in Fragen des Arbeitsschutzes überwiegend in den Räumen von „Betriebliche Gesundheit Hamburg“ geschult worden sind. Die Unternehmer und Führungskräfte mussten demnach nach Hamburg-Altona kommen. Und dieses Angebot wird weiter bestehen, weil es für viele Unternehmer- und Führungspersönlichkeiten eine ideale Ergänzung Ihres Management-Portfolios ist, wenn Sie in Einzelsitzungen und zusammen mit einem für sie bereitgestellten Kompetenzteam auf sie zugeschnitten spezielle Methoden und Techniken eines modernen Arbeitsschutzes kennenlernen.

Mit der Erweiterung des Portfolios und der Gründung von Sicherheitsfachkraft-nord hat Dr. Braach nun aber die klassische betriebliche Arbeitssicherheit mit seinen vorgeschriebenen Einsatzzeiten für Betriebe mit moderner Management- und Unternehmensentwicklung verknüpft. Der Arbeitgeber hat also die Wahl, ob er die gesetzliche Sparvariante gleich schon von vorneherein beim Gesundheitsmanagement-Experten wählt, aber vielleicht erst später auf die Möglichkeit der Erweiterung geht. Oder ob er von vorneherein den Präventionsgedanken großschreiben will, und den langfristig ohne Frage vorhandenen Spareffekt von Anfang an wählt.

In jedem Fall ist die Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkraft-nord Ihre effektive betriebliche Versicherung vor Überraschungen, die z.B. im Fall von Brandschäden nicht selten bis zur Insolvenz geführt haben.